Voraussetzungen für ein Pflegeverhältnis

Persönliche Eignung – Pflegeelternausbildung – angemessener Altersunterschied zwischen Pflegekind und Eltern – entsprechende Wohnverhältnisse – keine Vorstrafen. Pflegeltern können Alleinerzieher/innen sein, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben.

Die Voraussetzungen werden von zwei Sozialarbeiter*innen des Jugendamtes  in Gesprächen, in dem vor allem auch die persönliche Eignung im Mittelpunkt steht, überprüft.

Pflegeeltern, die erstmals Pflegekinder aufnehmen, müssen den Besuch der Pflegeelternausbildung nachweisen.