Die erste Anlaufstelle für die Vermittlung eines Pflegekindes sind die Jugendämter in den Bezirken.

Diese prüfen auch alle Eignungsvorraussetzungen für ein Pflegeverhältnis.

In mehrern Gesprächen werden die familiären Lebensverhältnisse sowie das soziale Umfeld mir den angehenden Pflegepersonen erfasst und in einem Sozialbericht niedergeschrieben.

Dem Sozialbericht angeschlossen sind Einkommensnachweise, ärztliches Attest und Strafregisterauszug.

Die angehenden Pflegepersonen müssen nach der Eignungsprüfung vor der Aufnahme des Kindes an einer vorbereitenden Ausbildung teilnehmen.