Wer ein Kind adoptieren will, muss unter anderem 25 Jahre alt sein. Der unterschied zwischen dem Wahlkind und der annehmenden Person soll 16 Jahre betragen.

Das Höchstalter ist gesetzlich nicht festgelegt.

Wer kann adoptieren: Erwachsene, die alleine, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben. Ehepaare müssen gemeinsam adoptieren.

Die Prüfung der Eignungsvoraussetzungen für Adoptivelternwerber erfolgt durch die Jugendämter von Magistrat Salzburg oder der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften.

Adoptivelternwerber*innen müssen nach der erfolgten Eignungsprüfung an einer vorbereitenden Ausbildung teilnehmen mit den Themen:

Motivation

Bindung und Entwicklung

Recht und Praxis